18.06.2019 - 9 Beschluss über die 2. Satzung zur Änderung der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Utecht hat mit Datum vom 12.03.2013 die derzeit geltende Hauptsatzung sowie am 15.03.2016 die 1. Änderung der Hauptsatzung beschlossen.

In § 13 der Hauptsatzung ist die Bildung der Fachausschüsse geregelt.

Die Gemeindevertretung vergt gegenwärtig über einen Rechnungsprüfungsausschuss, welcher beratend zur Vorbereitung der Beschlüsse der Gemeindevertretung tätig wird.

Nach erfolgter Abstimmung der neu gewählten Gemeindevertretung soll zukünftig wieder ein Bauausschuss gebildet werden.

Die Hauptsatzung wurde dahingehend geändert.

Die Beschlussfassung erfordert die Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Utecht beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Utecht vom 24. Mai 2013 in der vorliegenden Fassung.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: