18.12.2018 - 7 Beschluss über die Verteilung der zusätzlichen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Utecht
- Datum:
- Di., 18.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Der Landkreis NWM erhält auf der Grundlage eines Zuweisungsvertrages für das Jahr 2018 auf der Basis der Anzahl der Kinder im Alter von 0 – 10 Jahren am Stichtag 31.12.2016 Landesmittel für die Verbesserung der Kita-Betreuung, hier die Auszahlung eines
2. Teilbetrages in Höhe von 8.276,04 €.
Die zahlenmäßige Aufstellung der weitergeleiteten Landesmittel für die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Rehna ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Gemeinden des Amtes Rehna haben sicherzustellen, dass die Landesmittel zweckgebunden, ausschließlich für die Verbesserung der Kita-Betreuung eingesetzt werden.
Durch den Landkreis wird in diesem Zusammenhang klargestellt, dass diese Mittel nicht für investive Zwecke zu verwenden sind und auch nicht im allgemeinen Haushalt der Gemeinden „verschwinden“ sollen, sondern konkret für die Verbesserung der Kita-Betreuung einzusetzen sind.
Das können u.a. sein: Unterstützung der Einrichtungen einschl. der Tagespflege wie z. Bsp. mit der Beschaffung von Spielgeräten, Lernmaterial oder die Bezuschussung von konkreten Projekten.
Die Ausreichung der Mittel an den jeweiligen Träger der Einrichtung bzw. Tagesmütter erfolgt unsererseits per Bescheid mit der Festlegung des entsprechenden Nachweises zur Verwendung der Mittel u.a. der Vorlage einer Eigenerklärung zur Verwendung mit entsprechenden Kopien der Rechnungen etc.
Von der Amtsverwaltung wurde dazu ein Vorschlag erarbeitet, wie die Gelder der Gemeinde Utecht verteilt werden könnten (Anlage 2).
Grundlage des Vorschlages bildete eine Zusammenstellung, wie viele Kinder im Alter von
0 – 10 Jahren aus dem Gemeindegebiet Utecht welche Einrichtung/Tagesmutter im Amtsbereich Rehna besuchen.
Die Gemeindevertretung ist nach § 22 Abs. 2 KV M-V zuständig.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Utecht beschließt die Verteilung der Mittel aus der Zuweisung des Landkreises NWM für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung/Pflege im Jahr 2018 nach folgender Festlegung:
Kita Schlagsdorf 321,26 EUR
Tagesmutter M. Grollmuß 27,94 EUR
