25.09.2018 - 12 Beschluss über die Schutzzielbestimmung zur Bra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Die Gemeinden haben als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises gemäß § 2 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG), den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Sie haben hierzu insbesondere (…) eine der Brandschutzbedarfsplanung entsprechende leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Gemeinde Utecht nimmt diesen gesetzlichen Auftrag durch die Freiwillige Feuerwehr Utecht wahr. Die Bedarfsplanung hat unter Anwendung der Feuerwehrorganisationsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (FwOV M-V) vom 21. April 2017 sowie der Verwaltungsvorschrift zur Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen in Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Oktober 2017 zu erfolgen. Der Gesetzgeber hat hierfür eine Ausführungsfrist bis zum 21. April 2019 vorgegeben. Durch den Amtsausschuss des Amtes Rehna wurde die Leistung für die Erstellung der Brandschutzbedarfsplanung für alle amtsangehörigen Gemeinden am 12. Oktober 2017 an das Ingenieurbüro für Brandschutz Werner aus Malchow (zwischenzeitlich in die WW Brandschutz GmbH umfirmiert) vergeben, welches zusätzlich zu den rechtlichen Mindeststandards, mit der wissenschaftlich fundierten TIBRO-Studie (Taktisch-strategisch Innovativer Brandschutz auf Grundlage risikobasierter Optimierungen) arbeitet.

Grundsätzlich wird Brandschutzbedarfsplan in drei Teilen erstellt:

  1. Es ist eine Gefahren- und Risikoanalyse durchzuführen.
  2. Es sind Schutzziele zu bestimmen.
  3. Die zur Erreichung der Schutzziele vorzuhaltende Ausstattung der Feuerwehr ist festzulegen.

Durch die Fertigstellung der Gefahren- und Risikoanalyse, konnte am 17. Mai 2018 dem Bürgermeister sowie dem Wehrführer der 1. Teil zur Brandschutzbedarfsplanung durch das Planungsbüro übergeben werden. Ein ausgefertigtes Exemplar des 1. Teils zur Brandschutzbedarfsplanung (in der unveränderten Originalfassung) liegt der Gemeinde Utecht zum Sitzungstermin vor und ist alternativ online* abrufbar.

 

* http://www.rehna.de Amt Rehna Download BSBP Teil 1 Gemeinde Utecht

 

In dem 1. Teil wurde festgestellt, mit welchen charakteristischen Gefahren die Freiwillige Feuerwehr im Einsatz konfrontiert werden kann und mit welchen verfügbaren Einsatzkräften- und Mitteln die Freiwillige Feuerwehr zum jetzigen Zeitpunkt diese Gefahren abwehrt. So wurden im Ergebnis die Rettungswahrscheinlichkeiten anhand der derzeitigen Gegebenheiten objektiv dargestellt.

In der jetzigen Planungsphase ist durch die Gemeinde Utecht die politische Entscheidung zu treffen, welche Qualität die Gefahrenabwehr durch die Freiwillige Feuerwehr Utecht in der Gemeinde besitzen soll. Durch die Festlegung der Mindesteinsatzstärke, der Eintreffzeit und des Erreichungsgrades wird das sogenannte Schutzziel bestimmt.

 

 

Der Gesetzgeber gibt den Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern an dieser Stelle allerdings wenig Handlungsspielraum, so sind folgende Werte nicht zu unterschreiten:

  1. r die Bestimmung der Mindesteinsatzstärke darf nach 10 Minuten ab Alarmierung die erste Einheit nicht kleiner als 9 Funktionen betragen und nach weiteren 5 Minuten die zweite Einheit nicht kleiner als 6 Funktionen betragen.
  2. Die Eintreffzeit darf 10 Minuten ab Alarmierung nicht überschreiten.
  3. Der Erreichungsgrad darf nicht niedriger als 80 Prozent angenommen werden.

Sofern bei der Schutzzielbestimmung von diesen Werten abgewichen wird, ist der Brandschutzbedarfsplan im Sinne des § 2 BrSchG i.V.m. Punkt 2.8.1 der Verwaltungsvorschrift sogar rechtswidrig.

Die vorliegende Gefahren- und Risikoanalyse zeigt bereits an dieser Stelle, dass die vorgenannten Werte durch die Freiwillige Feuerwehr Utecht zum jetzigen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig erreicht werden können. Aus diesem Grund wird der Gemeinde Utecht empfohlen, die vorgenannten Mindeststandards als niedrigste Qualitätskriterien für die Schutzzielbestimmung anzunehmen.

Unter Berücksichtigung der Gefahren- und Risikoanalyse wird der Gemeinde Utecht daher empfohlen, für die im Gemeindegebiet möglichen Gefahrenarten die in der Anlage 1 dargestellten Schutzziele festzulegen.

Nach der Festlegung der Schutzziele, wird das beauftragte Planungsbüro den letzten Teil des Brandschutzbedarfsplans fertigstellen und den Ist-Zustand mit der Soll-Struktur gegenüberstellen. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden der Gemeinde dann in Form von Handlungsempfehlungen dargestellt. Die Handlungsempfehlungen enthalten Maßnahmen, die erforderlich sind, um eine leistungsfähige Feuerwehr im Sinne der festgelegten Schutzziele zu unterhalten. Ziel ist es, diese Handlungsempfehlung bis spätestens zum Ende des 1. Quartals 2019 zu beschließen.

Dadurch wird der Gemeinde Utecht eine bedarfsgerechte Feuerwehrplanung ermöglicht, die auch gemeindeübergreifende Konzepte beinhaltet. Denn die derzeitige Situation der Freiwilligen Feuerwehr Utecht erfordert dringend die Einbeziehung gemeindeübergreifender Hilfe zur Minderung der Probleme bei der Sicherstellung der Tageseinsatzbereitschaft.

Durch die vorhandenen personellen Probleme lässt sich absehen, dass die vom Gesetzgeber geforderten Qualitätsstandards zum jetzigen Zeitpunkt nicht erreicht werden. Umso mehr ist es aber notwendig, dass durch die Brandschutzbedarfsplanung diese Abweichung von den Akzeptanzkriterien öffentlich dargestellt wird und die Aufsichtsbehörden sich der Verantwortung zur zwingend erforderlichen Unterstützung der Gemeinde bewusst werden.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Utecht beschließt die Schutzziele gemäß der Anlage 1, unter Einhaltung der Mindeststandards entsprechend Punkt 2.8.1 der Verwaltungsvorschrift zur Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, festzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: