25.09.2018 - 11 Vollmacht zur Annahme von Angeboten bei Umschul...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Zur Umschuldung und Neuaufnahme von Darlehen werden mindestens 3 vergleichbare Angebote eingeholt.

Die Kreditinstitute verlangen bei Annahme des Angebotes die Unterschriften des Bürgermeisters und eines Stellvertreters. Da die Bindefristen der Angebote sehr kurz sind (in der Regel nur bis zum Folgetag 8.30 Uhr), ist es oft schwierig die notwendigen Unterschriften fristgerecht einzuholen.

Durch die Bevollmächtigung können die Bindefristen weiter verkürzt werden und somit wenn auch nur geringfügig bessere Konditionen eingeholt werden.

 

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Beschluss:

Der Leitende Verwaltungsbeamte des Amtes Rehna, der stellvertretende Leitende Verwaltungsbeamte und der mmerer des Amtes Rehna werden hiermit berechtigt,r die Gemeinde Utecht Darlehen aufzunehmen und umzuschulden. Die Vollmacht kann einzeln als auch gemeinsam ausgeübt werden.

r die Darlehensaufnahme und umschuldung werden der Leitende Verwaltungsbeamte, der stellvertretende Leitende Verwaltungsbeamte und der Kämmerer berechtigt, das Siegel der jeweiligen juristischen Person öffentlichen Rechts zu führen und eine rechtsverbindliche Unterschrift zu leisten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: