25.09.2018 - 8 Erklärung der Gemeinde zur Umsetzung der Maßnah...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Utecht
- Datum:
- Di., 25.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Im Rahmen des BOV Utecht ist der Ausbau des Weges Utecht – Neuhof vorgesehen. Das Vorhaben ist Bestandteil des Maßnahmeplanes. Für die Maßnahme sind Gesamtkosten i.H.v. 678.787,96 € veranschlagt. Der Förderanteil beträgt 90 % der Bruttokosten (entspricht einer Fördersumme in Höhe von 610.908,92 €).
Die beiligende Erklärung wurde vom Bürgermeister aufgrund der Fristen bereits abgegeben, vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Beschluss:
Die Gemeinde Utecht beschließt, den Ausbau des Weges Utecht – Neuhof entsprechend des genehmigten Maßnahmeplanes als Maßnahme M6 des BOV Utecht nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) umzusetzen.
Ihr ist bewusst, dass für Antragsteller, die eine Zuwendung nach der ILERL M-V begehren, das hierfür vorgeschriebene Erstattungsprinzip gilt, d. h. es muss eine vollständige Vorfinanzierung des Vorhabens durch die Zuwendungsempfänger erfolgen. Gemäß der aktuellen Kostenschätzung betragen die Gesamtkosten 678.787,69 €. Es wird eine Förderung in Höhe von 610.908,92 € in Aussicht gestellt (Fördersatz: 90 % der förderfähigen Bruttokosten). Der Eigenanteil der Teilnehmergesellschaft von 67.878,77 € ist durch die Gemeinde aufzubringen.
Die Gemeinde Utecht genehmigt und bestätigt die beiliegende Erklärung in allen Punkten.
Die Kosten sind in den Haushalt 2019 einzustellen.
