02.07.2018 - 8 Beschluss über die Entlastung des Bürgermeister...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Spiewack übergibt die Sitzungsleitung an Frau Schneider.

Sachverhalt:

Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 der Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Utecht über die die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Erläuterungen:

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Utecht hat den Jahresabschluss der Gemeinde Utecht zum 31. Dezember 2014 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V geprüft. Die vom Amtsausschuss Rehna beauftragte Mittelrheinische Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH hat bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2014 mitgewirkt und die Hinweise wurden entsprechend eingearbeitet und umgesetzt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht inkl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks wurden der Vorlage 0487/15PL/2018 beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.06.2018 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters zu empfehlen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Utecht entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2014.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 4

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Spiewack

 

Herr Spiewack übernimmt wieder die Sitzungsleitung.

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