26.05.2009 - 7 Abberufung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Utecht
- Datum:
- Di., 26.05.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Das Ehrenamt als Wehrführer der FF Utecht wurde vom Kameraden Frank Quint nach 6 Jahren Ausübung, auf der Wahlversammlung der FF Utecht am 14.02.2009 an den Kameraden Falk Schwarzburg übertragen. Ab dem 01.03.2009 wurde Kamerad Schwarzburg bereits kommissarisch als Wehrführer eingesetzt. Gemäß § 33 des Beamtengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern endet dieses Ehrenbeamtenverhältnis durch Abberufung der Gemeindevertretung.
Beschluss:
Auf der Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 33 Landesbeamtengesetz M-V, beschließt die Gemeindevertretung Utecht die Abberufung des Wehrführers der FF Utecht, Kameraden Frank Quint, aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit.
Die Abberufung erfolgt auf der
Gemeindevertretersitzung am 26.05.2009
Entsprechend der Verwaltungsvorschrift über die
Laufbahnen und die Ausbildung für die Freiwilligen Feuerwehren im Land
Mecklenburg-Vorpommern vom 01. April 1996, sind die Dienstgrade wie vor der
Funktionsausübung als Wehrführer, nach Qualifizierung und der derzeitigen
Funktion in der Freiwilligen Feuerwehr zu führen.
