26.05.2009 - 9 Ernennung des stellvertretenden Wehrführers der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Sachverhalt:

Am 14.02.2009 wurde im Rahmen der Mitgliederversammlung der FF Utecht die Wahl des Wehrführers sowie des stellvertretenden Wehrführers durchgeführt.

 

Als Wahlvorschlag hat frist- und formgerecht vorgelegen:

Wahlvorschlag zum stellvertretenden Wehrführer Herr Stefan Winkler

 

Der durch die Mitglieder der FF Utecht vorgeschlagene stellvertretende Wehrführer erfüllt die Vorraussetzungen nach § 12 Absatz II des Gesetzes über den Brandschutz und technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren in Mecklenburg Vorpommern. Der Wahlvorschlag wurde von der Gemeindevertretung durch den Bürgermeister bestätigt.

 

Das Wahlergebnis ist von 10 abgegebenen gültigen Stimmen – einstimmig – mit 10 Ja- Stimmen ausgefallen.

 

Die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl wurde vom Wahlvorstand festgestellt. Mit dem vorliegenden Abstimmungsergebnis, ist Herr Stefan Winkler zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Utecht ernannt. Herr Winkler nimmt die Wahl an und verpflichtet sich, im Falle von fehlenden Qualifizierungen, diese in angemessener Zeit nachzuholen.

 

 

 

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Utecht beschließt i.S. des Gesetzes über den Brandschutz und technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren in Mecklenburg Vorpommern i.V.m. § 7 des Landesbeamtengesetzes MV Herrn Stefan Winkler, geboren am 12.11.1965, wohnhaft in der Dorfstraße 18 b in 19217 Utecht, für die Dauer von 6 Jahren als Ehrenbeamten auf Zeit zu Ernennen.

 

Die Ernennung erfolgt mit Aushändigung der Ernennungsurkunde auf der Gemeindevertretersitzung am 26.05.2009.

 

Herr Stefan Winkler wird den persönlichen und fachlichen Anforderungen, die dieses Amt erfordern, gerecht.

 

In Anlehnung der Landesverordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren und dem heutigen Beschluss der Gemeindevertretung, erhält Herr Stefan Winkler eine Aufwandsentschädigung von monatlich 25,60 €.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter        :7

davon anwesend                                 :7

Ja-Stimmen                                          :0

Nein-Stimmen                                      :0

Stimmenthaltungen                               :0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Sowohl die Ernennung des Wehrführers als auch die Ernennung des stellvertretenden Wehrführers erfolgte durch Ablegen des Diensteides.