26.05.2009 - 10 Verschiedenes

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

1.

Durch Herrn Ellmann wurde vorgeschlagen, dass sich die Gemeinde Utecht dafür einsetzt, den Bogweg befahrbar zu machen (wirtschaftlicher Verkehr). Diesem stimmen die anwesenden Gemeindevertreter – einstimmig dafür – zu.

 

2.

Durch das Amt Rehna ist das Bauvorhaben von Toni Hamburg, Campower Str. 5 in Utecht hinsichtlich erteilter Baugenehmigung zu prüfen.

Verantwortlich: Bauamt

 

3.

Von Frau Renate Gehrke lag ein Schreiben vom 02.03.2009 vor, in dem sie um Befreiung von der Verpflichtung der Ausgleichsbepflanzung bat. Die geforderte Ausgleichsbepflanzung ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Da auf ihrem Grundstück bereits 3 Nussbäume gepflanzt worden sind, die nicht im B-Plan eingezeichnet sind, erfolgt die Befreiung von der Ausgleichsbepflanzung unter folgender Auflagen:

Wegnahme des Kirschlorbeers entlang der Dorfstraße in Utecht.

Die Wegnahme des Kirschlorbeers entspricht den Festsetzungen des B-Planes.

Verantwortlich: Bauamt

 

4.

Anfrage von Herrn Schäper zur Setzung eines Zaunes entlang des Wiesenweges (Stachhetenzaun, ca. 1,10 m hoch)

Die Erstellung des Zaunes soll im öffentlichen Raum, ca. 1,50 m von der Straßenkante erfolgen. Die offizielle Grenze verläuft zwischen ca. 4,00 m und 2,70 m entlang des Weges.

Dem Antrag von Herrn Schäper wurde nicht zugestimmt.

 

5.

Bauantrag Herrn Mösch zur Errichtung einer Garage in Utecht

Sachverhalt:

Der Antragsteller Herr Mösch beantragt die Errichtung einer Garage mit Abstellraum auf

seinem Grundstück in Utecht, Dorfstraße 20 (Flur 5, Flurstücke 21/11 und 37/8).

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines B-Planes und nicht im Geltungsbereich einer Innenbereichssatzung. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Baufläche ausgewiesen.

Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung einer

Garage mit Abstellraum von Herrn Mösch auf den Flurstücken 21/11 und 37/8 der Flur 5, Gemarkung Utecht, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter        :7

davon anwesend                                 :7

Ja-Stimmen                                          :7

Nein-Stimmen                                      :0

Stimmenthaltungen                               :0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

6.

Der Bürgermeister bedankte sich bei allen Gemeindevertretern für die geleistete Arbeit in der zurückliegenden Legislaturperiode.

 

 

Reduzieren

 

Reduzieren

 

Online-Version dieser Seite: https://rehna.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1444&TOLFDNR=15604&selfaction=print