26.05.2009 - 6 Bauantrag zur Errichtung eines Nebengebäude...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Utecht
- Datum:
- Di., 26.05.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Herr Manfred Hamburg beantragt für die Errichtung
eines Nebengebäudes auf dem
Flurstück 23/2 der Flur 4, Gemarkung Utecht eine
Baugenehmigung.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im
Geltungsbereich des F-Planes der Gemeinde
und ist dort als Wohnbaufläche ausgewiesen. Eine
Satzung nach § 34 BauGB bzw. ein Bebauungsplan liegen nicht vor.
Somit befindet sich das geplante Bauvorhaben im
nichtüberplanten Innenbereich. Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich
nach § 34 BauGB.
Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen
die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.
Da das vorhandene Wohngebäude als Denkmal in die
Denkmalliste des Landkreises NWM eingetragen ist, bestehen besondere
Anforderungen an die äußere Gestaltung. Die Prüfung
erfolgt durch die Genehmigungsbehörde.
Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass im
Lageplan nicht alle vorhandenen Gebäude eingezeichnet sind.
Eine Zustimmung wird nur erteilt, wenn die
entsprechend der BauNVO maximal zulässige Grundflächenzahl nicht überschritten
wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter :7
davon anwesend :7
Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Stimmenthaltungen :0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Der Bauausschuss der Gemeinde Utecht hat sich im Vorfeld mit dem Bauantrag auseinander gesetzt. Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben – einstimmig dafür – ebenfalls zu.
