26.05.2009 - 2 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Utecht
- Datum:
- Di., 26.05.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Von den anwesenden Einwohnern gab es zu folgenden Themen Anfragen:
- Durchfahrtsverbot von Campow in Richtung Hoheleuchte soll durch die Gemeindevertretung durchgesetzt werden. Die Bürgerinitiative ist für eine wirksame Sperrung. Durch den Bürgermeister wurde dieses Thema auf der letzten Bauausschusssitzung angesprochen. Im Regelfall sind es Pendler und Tagestouristen, die rechtswidrig den Weg nutzen. Es ist vorgesehen, die Beschilderung zu ergänzen mit einem Sackgassenschild sowie Durchfahrtsverbotsschilder die erkennbar angebracht werden.
Des Weiteren wird eine Abstimmung mit der Gemeinde Römnitz, hier Bürgermeister Herrn Guse, zwecks Beschilderung in Hoheleuchte, notwendig sein. Hierzu wird durch den Bürgermeister Herrn Spiewack ein Termin veranlasst.
Von den anwesenden Bürgern wird das Aufstellen einer Schranke favorisiert.
Es wird vereinbart, dass ein Treffen zwischen den Bürgervereinen der Gemeinde Utecht und der Gemeinde Römnitz noch im Juni 2009 im Dorfgemeinschaftshaus Utecht erfolgt.
- Es kam der Hinweis, dass ein totes Reh am Ortseingangsschild Campow von Utecht kommend sich befindet. Hier ist verantwortlich als Jagdpächter Herr Plön.
- Informierte der Bürgermeister über den Stand der Baumaßnahme Ortsdurchfahrt Dorfstraße Utecht, sowie den Bau des Ottertunnels. Herr Spiewack gab entsprechende Informationen über den erfolgten Besprechungstermin vom 07.05.2009, an dem der Landkreis Nordwestmecklenburg, die Gemeinde Utecht, sowie das Amt für Biosphärenreservat Schaalsee teilgenommen haben (siehe Protokoll Anlage).
- Notwendige Aufstellung einer verkehrsrechtlichen Anordnung von 70 km/h im Bereich Brücke Rothenhusen in Richtung Utecht.
Durch Herrn Buschhart wurde informiert, dass diese verkehrsrechtliche Anordnung 70 km/h durch das Amt Rehna am 19.05.2009 beantragt worden ist.
